Services Alarm Kuhbier

Bei uns stehen seit jeher „Sie“ als unser KUNDE im MITTELPUNKT unseres Handelns.

Aus diesem Grund werden alle unsere Leistungen ausschließlich von hochqualifizierten und langjährigen Mitarbeitern ausgeführt. Besonders wichtig ist uns der ehrliche und vertrauensvolle Umgang. Dieser ist aus unserer Sicht das Fundament für eine langjährige Zusammenarbeit.

Aus dem ersten Bedürfnis nach mehr Sicherheit formen wir gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung und erstellen darauf aufbauend das entsprechende Konzept, welches wir gerne und selbstverständlich auch gewerkübergreifend umsetzen und dokumentieren.

Wir bieten Ihnen folgende Serviceleistungen:

  • Die erste Gefahrenanalyse und entsprechende Lösungsansätze erstellen wir für Sie kostenfrei
  • 24/7 Not- und Bereitschaftsdienst
  • eigene Lagerhaltung mit hochwertigen Ersatzteilen
  • Wartungs- und Instandhaltung nach DIN VDE
  • Reparaturservice
  • eine langjährige Partnerleitstelle
  • nach allen Sicherungsklassen zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
Zuhause sicher Logo

Zuhause sicher

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Bürger für die Wichtigkeit von Einbruchschutz und Brandschutz zu sensibilisieren und ihnen darüber hinaus eine Begleitung auf dem Weg zu einem sicheren Zuhause anzubieten.

Die Kampagne K-EINBRUCH

Zusammen mit Kooperationspartnern aus der Versicherungswirtschaft, den Industrieverbänden und Errichterfirmen hat die Polizei im Herbst 2012 die bundesweite Öffentlichkeitskampagne K-EINBRUCH gestartet. Ziel ist, die Bevölkerung für eine eigenverantwortliche Einbruchsvorsorge zu sensibilisieren, um damit letztlich einen Rückgang der Einbruchskriminalität zu bewirken. 

Tag des Einbruchschutzes

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kampagne ist der „Tag des Einbruchschutzes“. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet dieser jährlich am Tag der Zeitumstellung statt, wenn die mitteleuropäische Sommerzeit endet. Nutzen Sie die dadurch gewonnene zusätzliche Stunde, um sich über Einbruchschutz zu informieren und die Sicherheitsempfehlungen der Polizei in Ihrem Alltag umzusetzen!

Handwerkerschaft Bergisches Land Logo

Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhängige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region, die in einem bestimmten Stadt- oder Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird.

Aufgaben:

Die Kreishandwerkerschaften haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) folgende Aufgaben:

  • die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
  • die Handwerksinnungen bei der Erfüllung von deren Aufgaben zu unterstützen,
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
  • die Behörden bei den das selbstständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen, die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen, die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den §§ 86ff. HwO geregelt. Die Kreishandwerkerschaft wird von einem gewählten Kreishandwerksmeister geleitet, der meist aus dem Kreis der Obermeister (bzw. Innungsmeister) der angehörenden Innungen kommt.

RiegelVor

Riegel vor!

Ein Einbruch in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung ist immer ein Schock. Neben dem Verlust unersetzbarer Erinnerungsstücke fühlen sich viele Opfer einfach nicht mehr wohl in den eigenen vier Wänden. Aus diesem Grund hat die Polizei NRW die Aktion „Riegel vor!“ ins Leben gerufen.

BHE Logo

Geprüfter Errichter für Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung (CCTV)

Symbol für Kompetenz und Zuverlässigkeit.

Der Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V. setzt uns hohe Qualitätsstandards durch Normen und Richtlinien. So müssen z. B. unsere verantwortlichen Fachkräfte regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen, ihre polizeilichen Führungszeugnisse beibringen und die Anlagen unter Beachtung der zutreffenden Normen, Vorschriften oder Richtlinien installieren und instand halten. All das führt zu einer hohen Akzeptanz bei Versicherern, Kripoberatungsstellen und Feuerwehren. Ihnen wird mit diesem Siegel dokumentiert, dass wir unter Beachtung aller gültigen Normen und Vorschriften arbeiten. Damit haben Sie auch die Sicherheit, dass Sie im Rahmen eines vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnisses bedient werden.

VdS Schadenverhütung Logo

Geprüfter Errichter für Einbruchmeldeanlagen

Anerkennungs-Nr.: ERR116029

Maßstab für Versicherer

VdS (eine Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) erstellt einheitliche Regeln für die Errichtung von sicherheitstechnischen Anlagen. VdS-Zertifikate dokumentieren hohe Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten und Dienstleistungen. Wir müssen das nötige Know-how und eine hochwertige technische Ausstattung nachweisen, um vom VdS anerkannt zu werden. Aber auch die Anlagen müssen diesem Standard entsprechen. Entsprechend den Rahmenbedingungen und dem Risikoprofil wird Ihr Sachversicherer nämlich die VdS-Zertifizierung Ihrer Anlage verlangen.

ISO 9001 Logo

DIN ISO 9001

Qualitätsmanagement zu Ihrem Vorteil

Die Norm DIN EN ISO 9001 regelt die Anforderungen an ein standardisiertes Qualitätsmanagement­system. So sichern wir Ihnen eine anhaltend gleichbleibende Produkt- und Leistungsqualität. Betriebe, die nach solchem System arbeiten, werden von einer akkreditierenden Stelle entsprechend zertifiziert. Die ISO-9001-Zertifizierung war für uns u. a. eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung nach VdS.