Einbruchmeldeanlagen

Was ist eigentlich eine Einbruchmeldeanlage und wozu brauche ich diese?

Bei Einbruchmeldeanlagen wird grundsätzlich zwischen verkabelten Alarmsystemen und solchen Systemen unterschieden, die mit Funk arbeiten. Hierbei ist aber auch eine Kombination aus beiden Systemen möglich. Unabhängig von der Art des Sicherheitssystems haben alle Systeme ein gemeinsames Ziel: Das Erkennen und Melden von Einbrechern. Um diese Aufgabe bestmöglich zu erfüllen gibt es verschiedene Sensoren, Melder und Signalgeber die wir – gemäß Ihren Anforderungen und Vorgaben – planen und einbauen. Natürlich ist auch eine Weiterleitung eines Alarms an eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle möglich und sinnvoll.

Kontaktaufnahme

Was ist der nächste Schritt?

In den vielen Jahren unserer Arbeit hat sich gezeigt, dass die notwendigen Schritte, die nun folgen, immer sehr ähnlich sind – unabhängig davon um welches Projekt es geht. Nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin zur Gefahrenanalyse.

Bei unserem gemeinsamen Vor-Ort-Termin erarbeiten wir die für Sie optimale Lösung. Und in den darauffolgenden Tagen erhalten Sie dann unser detailliertes Angebot. Auch gut zu wissen: Die Installation des jeweiligen Systems erfolgt durch bestens qualifizierte und langjährige Mitarbeiter, die uns in regelmäßigen Abständen ihre polizeilichen Führungszeugnisse vorlegen.

Was passiert nach der Installation?

Wenn die Einbruchmeldeanlage durch uns installiert und ausführlich geprüft wurde, übergeben wir das System mit einer entsprechend ausführlichen Einweisung an Sie. Hierbei können alle Fragen bezüglich der Bedienung oder sonstiger Handhabung in Ruhe geklärt werden. Bei der Übergabe des Systems erhalten Sie auch die notwendigen Dokumentationsunterlagen.

Übergabe
Ganzheitliche Betreuung

Die folgenden Jahre

Um Ihr Alarmsystem über die Zeit in einem optimalen, jederzeit Meldebereiten Zustand zu halten, empfehlen wir den Abschluss eines eigens hierfür entwickelten Instandhaltungsvertrages. Dieser gewährleistet Ihnen immer ein einwandfreies Alarmsystem, aber auch eine priorisierte Behandlung und nicht zuletzt einen vergünstigten Stundenlohn. Die Instandhaltung wird in der VDE Richtlinie 0833 empfohlen, ist für Sie aber nicht zwangsläufig bindend.